Prozess zur offiziellen Anerkennung der Wertähnlichkeit von Qualifikationen (Befähigungsnachweise, Bescheinigungen, Diplome, Zertifikate, Zeugnisse oder Titel), die in oder von einem/einer oder mehreren Staaten oder Organisationen verliehen wurden, durch einen/eine oder mehrere Staaten oder Organisationen, einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Anmerkung
  • Die gegenseitige Anerkennung kann bilateral (zwischen zwei Staaten oder Organisationen) oder multilateral (z. B. zwischen den Ländern der Europäischen Union oder zwischen Unternehmen desselben Sektors) erfolgen;
  • die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sieht drei Regelungen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen vor:
    • automatische Anerkennung von Berufen, deren Mindestanforderungen auf EU-Ebene in einem bestimmten Umfang harmonisiert sind: Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten;
    • automatische Anerkennung für bestimmte Berufe aufgrund ihrer Berufserfahrung: Berufstätige in Handwerk, Gewerbe und Industrie;
    • das allgemeine System für die oben genannten Berufe, die vom System der automatischen Anerkennung nicht gedeckt sind, beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen;
  • mit dieser Richtlinie wurde der Grundsatz des teilweisen Zugangs zu einem Beruf eingeführt, bei dem die Tätigkeiten eines reglementierten Berufs von Land zu Land unterschiedlich sind.
Quelle

Cedefop; Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2005.