Strukturierter Satz von Grundsätzen (z. B. Recht auf Bildung und Ausbildung, universaler Zugang, Nichtdiskriminierung und Inklusion, Chancengleichheit) sowie gesetzlichen, regulatorischen oder administrativen Bestimmungen, Strategien und Aktivitäten, die die Ziele und Prioritäten für den Betrieb und die Entwicklung eines Bildungs- und Berufsbildungssystems auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene definieren und regeln, einschließlich:

  • Antizipation des Qualifikationsbedarfs;
  • strategische Entwicklung (Planung, Umsetzung und Evaluation);
  • lebenslange Berufsberatung;
  • Ressourcen (Personal und Finanzen) und Infrastruktur;
  • Ausbau der Kapazitäten von Lehr- und Hilfspersonal;
  • Definition von Curricula und Ausbildungsgängen;
  • lebenslanger Zugang zu Bildung und Ausbildung (Inklusion von Risikogruppen);
  • pädagogische Ansätze;
  • Unterstützung der Lernenden: pädagogische, soziale oder finanzielle Unterstützung, z. B. individueller Ansatz für Leistungsschwache/Hochbegabte; zusätzliche Unterrichtsstunden und Nachhilfe; psychologische und andere Unterstützung; materielle Unterstützung, z. B. digitale Ausstattung für den Fernunterricht), Stipendien und andere Förderprogramme;
  • Qualitätssicherung, einschließlich Akkreditierung von Programmen und Anbietern;
  • Bewertung, Validierung und Zertifizierung von Lernergebnissen.
Anmerkung
  • Die Bildungs- und Ausbildungspolitik will:
    • die Bürger mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausstatten, um ihre persönliche Entwicklung und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, und eine aktive und verantwortungsbewusste Bürgerschaft und soziale Inklusion fördern;
    • auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingehen und Kompetenzlücken und Kompetenzungleichgewichte verhindern;
  • die EU-Politik im Bereich der Bildung und Ausbildung soll Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten unterstützen – die weiterhin für diesen Kompetenzbereich zuständig sind (Subsidiaritätsprinzip) – und zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie alternde Gesellschaften, Fachkräftemangel / Kompetenzengpass, technologische Entwicklungen und Wettbewerb auf globaler Ebene beitragen;
  • der Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU und wichtigen Interessengruppen und ermöglicht die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer gemeinsamen Vision. Er definiert sieben Ziele:
    • bis zum Jahr 2025:
      • der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, soll mindestens bei 60 % liegen;
      • mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren sollten in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben;
    • bis zum Jahr 2030:
      • der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften sollte unter 15 % liegen;
      • der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen sollte unter 15 % liegen;
      • mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen;
      • weniger als 9 % der Lernenden sollten die Schule oder Berufsausbildung abbrechen;
      • der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss sollte mindestens 45 % betragen.
Quelle

Cedefop; Europäische Kommission, 2021.