Vom Rat der Europäischen Union im Jahr 2016 festgelegter Rahmen, der den EU-Mitgliedstaaten empfiehlt, gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften, Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen und in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Bildungs- oder Ausbildungsanbietern,
- Erwachsenen mit einem geringen Niveau an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen, beispielsweise Personen, die die Schule bzw. Erstausbildung ohne Abschluss der Sekundarstufe II (ISCED 3, Abitur/Matura) verlassen haben, Zugang zu Weiterbildungspfaden zu eröffnen, die ihnen je nach individuellem Bedarf die Möglichkeit bieten:
- ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen oder;
- ein breiteres Spektrum an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben, die für den Arbeitsmarkt und eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft wichtig sind, und je nach nationalen Gegebenheiten das EQR-Niveau 3 oder 4 zu erlangen;
- vorrangige Zielgruppen zu ermitteln, für die Weiterbildungspfade auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen, Diversitätsaspekten und verschiedenen Untergruppen angeboten werden sollten;
- Weiterbildungspfade auf der Grundlage folgender Aspekte zu entwickeln:
- Identifizierung vorhandener Kompetenzen;
- Bereitstellung eines maßgeschneiderten, flexiblen und hochwertigen Lernangebots sowie Validierung;
- Validierung und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen.
Quelle
Leicht verändert übernommen aus Rat der Europäischen Union, 2016.