Gesetzliche Bestimmung, die die öffentlichen Behörden verpflichtet, die Ausbildung der Kinder zu organisieren, und die Eltern oder Personen, die mit dem Sorgenrecht betraut sind, verpflichtet, Ausbildung sicherzustellen, damit sie eine Basis an Wissen, Fähigkeiten und Kultur erwerben.

Anmerkung
  • Die hauptmerkmale der Ausbildungspflicht in der EU sind:
    • Dauer: 8 bis 15 Jahre;
    • Alter: 3-6 Jahre bis 15-16 oder sogar 18-19 Jahre;
    • Niveau: von ISCED Stufe 0 (frühkindliche Bildung und Erziehung) oder 1 (Primarbereich) bis ISCED Stufe 2 (Sekundarbereich I) oder 3 (Sekundarbereich II);
  • der Begriff „Ausbildungspflicht“ bezieht sich auf die Bildungspflicht und nicht auf die Schulpflicht, da Familien unter bestimmten Voraussetzungen die Schule ersetzen können;
  • der Begriff „Schulpflicht“ bezieht sich auf die Verpflichtung für Kinder, eine Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung zu besuchen.
Quelle

Leicht verändert übernommen aus Eurostat, 2022; Légifrance, 1992.